Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen können sich für berufliche oder politische Weiterbildung bis zu fünf Arbeitstage pro Jahr von der Arbeit freistellen lassen. Die Freistellung erfolgt bei fortlaufendem Gehalt. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Weiterbildung bei einer anerkannten Einrichtung stattfindet und der Antrag rechtzeitig beim Arbeitgeber gestellt wird.

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Mit dem Bildungsscheck 2.0 NRW können Privatpersonen seit Februar 2026 wieder einen Zuschuss für berufsbezogene Weiterbildungen erhalten. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro pro Jahr. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung über das ESF-Onlineportal NRW gestellt werden.

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