Seit Februar 2026 ist der Bildungsscheck 2.0 in Nordrhein-Westfalen zurück.

Die Förderung richtet sich nun ausschließlich an Privatpersonen. Interessent*innen können den Bildungsscheck eigenständig online (ESF.Online-Portal (Login/Registrierung) beantragen und selbst entscheiden, welche Weiterbildung beruflich für sie sinnvoll ist.

Bei berufsbezogenen Weiterbildungen können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden (maximal 500 Euro pro Jahr). Voraussetzung für Antragsteller*innen ist u.a., dass ihr Wohnsitz in NRW liegt und das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher ist als 50.000 Euro (bzw. 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Außerdem ist es wichtig, dass der Antrag auf jeden Fall vor Beginn der Weiterbildung gestellt wird und diese einen klaren Bezug zur beruflichen Entwicklung hat.

Alle Anträge für Weiterbildungen müssen über das ESF-Onlineportal NRW („Europäischer Sozialfonds in NRW“) erfolgen. Dorthin gelangen Sie z.B. über die Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Detaillierte weitere Informationen zum gesamten Angebot finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (über den Suchbegriff „Bildungsscheck 2.0“).