BILDUNGSURLAUB NRW
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen können sich für bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche und politische Weiterbildung freistellen lassen. Dies regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG). Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Der Freistellungsanspruch von zwei Jahren kann auch auf 10 Tage zusammengefasst werden (§ 3 AWbG Abs.1 S.2).
Was wird gefördert?
Die Weiterbildung muss in anerkannten Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung erfolgen. Bezogen auf den Bildungsurlaub können nur Weiterbildungen besucht werden, die bei einem im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) anerkannten Weiterbildungsträger stattfinden. Entscheidend hierfür ist, dass das gewählte Seminar in dem Bundesland anerkannt ist, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Arbeitnehmerweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, die in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden (bei mind. sechs Unterrichtsstunden pro Tag). Innerhalb zusammenhängender Wochen kann Arbeitnehmerweiterbildung auch für jeweils einen Tag in der Woche in Anspruch genommen werden, sofern bei der Bildungsveranstaltung inhaltliche und organisatorische Kontinuität gegeben ist. Die rebeq GmbH ist nach § 10 ff. des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) eine von der Bezirksregierung Münster anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung.
Wer kann Bildungsurlaub beantragen?
Berechtigt ist, wer mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist. Allerdings gilt der Rechtsanspruch nur dann, wenn der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat.
Wie wird gefördert?
Der Bildungsurlaub umfasst bis zu fünf Tage im Jahr für den Besuch einer anerkannten beruflichen Weiterbildung bei einer anerkannten Einrichtung. Während des Bildungsurlaubs erfolgt eine Freistellung von der Arbeit durch den Arbeitgeber unter Fortzahlung des Gehalts. Die Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.
Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?
Als Arbeitnehmer*in sollten Sie Ihren geplanten Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich (in der Regel mindestens sechs Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung) beantragen und dabei die vorgesehene Weiterbildung und deren Zeitraum schriftlich mitteilen. Der Mitteilung sind die Unterlagen über die Bildungsveranstaltung beizufügen (Nachweis über die Anerkennung der Bildungseinrichtung und -veranstaltung als Arbeitnehmerweiterbildung, Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der zeitliche Ablauf der Veranstaltung ergeben etc.).
BILDUNGSSCHECK 2.0 NRW
Seit Februar 2026 ist der Bildungsscheck 2.0 in Nordrhein-Westfalen zurück.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich nun ausschließlich an Privatpersonen. Interessent*innen können den Bildungsscheck eigenständig online (ESF.Online-Portal (Login/Registrierung) beantragen und selbst entscheiden, welche Weiterbildung beruflich für sie sinnvoll ist.
Wie wird gefördert?
Bei berufsbezogenen Weiterbildungen können bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden (maximal 500 Euro pro Jahr). Voraussetzung für Antragsteller*innen ist u.a., dass ihr Wohnsitz in NRW liegt und das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht höher ist als 50.000 Euro (bzw. 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Außerdem ist es wichtig, dass der Antrag auf jeden Fall vor Beginn der Weiterbildung gestellt wird und diese einen klaren Bezug zur beruflichen Entwicklung hat.
Wie kann ich den Bildungsscheck 2.0 beantragen?
Alle Anträge für Weiterbildungen müssen über das ESF-Onlineportal NRW („Europäischer Sozialfonds in NRW“) erfolgen. Dorthin gelangen Sie z.B. über die Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Wo finde ich weitere Informationen?
Detaillierte weitere Informationen zum gesamten Angebot finden Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (über den Suchbegriff „Bildungsscheck 2.0“).